Kopie können in erster Linie nur aus den Dokumenten, die zum Bestand des Instituts gehören, gemacht werden, wenn es die Urheberrechte nicht verletzt, oder wenn ihren physikalischen Zustand es erlaubt. Zum Kopieren der Dokumente des Ortskunde, oder der Werke, die vor 1945 veröffentlicht wurden, ist Erlaubnis erforderlich. Von den Teilen der Dokumente, die nicht kopiert werden können, kann digitale Kopie beansprucht werden. Diese werden nach dem Urheberrechtsgesetz in gedruckter Form, aber im Falle von den nicht geschützten Dokumenten auch an digitalen Datenträgern durchgegeben. Von den ausgewählten Dokumenten kann mit der vorherigen Erlaubnis des Bibliothekars, mit eigener digitalen Kamera - ohne Blitz und Blitzstrahl - Foto mit einer Auflösung von maximalen 300 dpi gemacht werden. Das Foto kann nur an einem bestimmten Ort, in der Sammlung der Ortskunde, bei der Anwesenheit des Bibliothekars gemacht werden.
Weitere Details finden Sie in der Benutzungsordnung